AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GXG Berlin Eventservice GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsarten
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen GXG Berlin Eventservice GmbH (nachfolgend „GLÜXGEFÜHL“) und ihren Kunden.
(2) GLÜXGEFÜHL bietet Catering-Leistungen über zwei Vertragswege an:
a) Erstellte Angebote (B2B und B2C):
Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines individuell erstellten Angebots.
b) Online-Shop (B2B und B2C):
Bestellung erfolgt über eine externe Bestellplattform.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige Angebot bzw. die Bestellung.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GLÜXGEFÜHL stimmt ihnen ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Individuelle Angebote:
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots zustande.
(2) Online-Shop:
Der Vertrag kommt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Bestätigung durch das System zustande.
(3) GLÜXGEFÜHL behält sich vor, Bestellungen im Einzelfall abzulehnen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise gemäß Angebot oder Online-Bestellung.
(2) Erstellte Angebote (Firmen- und Privatkunden):
Der Gesamtbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 7 Tage vor dem Leistungsdatum vollständig fällig.
(3) Online-Shop:
a) Firmenkunden:
Zahlung auf Rechnung ist möglich. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 7 Tage vor dem Leistungsdatum fällig.
b) Privatkunden:
Die Zahlung erfolgt ausschließlich unmittelbar im Bestellprozess. Eine Ausführung der Bestellung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Bei individuell vereinbarten Zahlungsmodalitäten (z. B. bei größeren Veranstaltungen) gelten ausschließlich die im Angebot festgelegten Bedingungen.
(5) GLÜXGEFÜHL ist berechtigt, bei größeren Aufträgen oder kurzfristigen Buchungen Anzahlungen zu verlangen.
(6) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
(7) Der Mindestbestellwert beträgt 350,00 € netto.
§ 4 Teilnehmerzahl und Abrechnungsgrundlage
(1) Die angegebene Teilnehmerzahl ist Grundlage der Kalkulation.
(2) Änderungen der Teilnehmerzahl sind bis spätestens 7 Werktage vor Leistungsdatum möglich.
(3) Die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Abrechnungsgrundlage, unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
§ 5 Änderungen durch den Kunden
(1) Änderungen hinsichtlich Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort, Lieferadresse, Zeitablauf oder sonstiger vereinbarter Rahmenbedingungen bedürfen der Abstimmung mit GLÜXGEFÜHL.
(2) Änderungen sind nur möglich, sofern sie organisatorisch und zeitlich umsetzbar sind.
(3) Änderungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen, können zu Mehrkosten führen. Diese werden gesondert berechnet.
(4) Kurzfristige Änderungen, insbesondere innerhalb von 7 Werktagen vor dem Leistungsdatum, können nur eingeschränkt oder nicht mehr berücksichtigt werden.
(5) Bereits entstandene Kosten sowie vorbereitete Leistungen bleiben in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
§ 6 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Bestellung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass:
- ein reibungsloser Zugang zur Lieferadresse gewährleistet ist
- notwendige Infrastruktur (insbesondere Platz, Strom, ggf. Wasser) vorhanden ist
- erforderliche Genehmigungen vorliegen
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert berechnet.
§ 7 Lieferung, Gefahrenübergang und Annahme
(1) Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Mit Übergabe der Ware oder Leistung an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person geht die Gefahr auf den Kunden über.
(3) Erfolgt keine ordnungsgemäße Annahme der Leistung, gilt diese dennoch als erbracht.
(4) Wartezeiten, erschwerte Anlieferung oder fehlerhafte Angaben werden zusätzlich berechnet.
(5) Für die ordnungsgemäße Lagerung und Handhabung nach Übergabe ist der Kunde verantwortlich.
§ 8 Equipment und Leihgegenstände
(1) Bereitgestelltes Equipment bleibt Eigentum von GLÜXGEFÜHL.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dieses vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
(3) Verlust oder Beschädigung wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 9 Personal und Einsatzzeiten
(1) Der Einsatz von Personal erfolgt gemäß Angebot.
(2) Verlängerungen der Einsatzzeit werden zusätzlich berechnet.
(3) GLÜXGEFÜHL entscheidet über Auswahl und Einsatz des Personals.
§ 10 Leistungsänderungen
(1) Bei Lieferengpässen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen ist GLÜXGEFÜHL berechtigt, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
(2) Abweichungen berechtigen nicht zur Minderung, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 11 Stornierung durch den Kunden
(1) Stornierungen bedürfen der Textform.
(2) Es gelten folgende Stornopauschalen auf die vereinbarte Gesamtsumme:
- bis 14 Werktage vor Leistungsdatum: 25 %
- bis 7 Werktage: 50 %
- bis 3 Werktage: 75 %
- danach: 100 %
(3) Bereits entstandene Kosten (z. B. Personal, Waren, Fremdleistungen) werden zusätzlich berechnet.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Diese Regelungen gelten unabhängig vom gewählten Bestellweg (Angebot oder Online-Shop), sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 12 Kündigung durch GLÜXGEFÜHL
GLÜXGEFÜHL ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn:
- vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden
- Mitwirkungspflichten verletzt werden
- sicherheitsrelevante oder organisatorische Voraussetzungen fehlen
- eine Durchführung unzumutbar ist
§ 13 Reklamationen und Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
(2) Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine angemessene Nachbesserung oder Ersatzleistung.
§ 14 Haftung
(1) GLÜXGEFÜHL haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GLÜXGEFÜHL nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) GLÜXGEFÜHL haftet nicht für:
- allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, sofern diese nicht vorab ausdrücklich mitgeteilt wurden
- gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge unsachgemäßer Lagerung, Handhabung oder verspätetem Verzehr nach Übergabe
- Unterbrechungen, Verzögerungen oder Qualitätsbeeinträchtigungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Stromausfälle, technische Störungen, Location-Bedingungen)
- Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die nicht im Auftrag von GLÜXGEFÜHL tätig sind
- Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden (z. B. fehlender Zugang, falsche Angaben, unzureichende Infrastruktur)
- witterungsbedingte Einflüsse bei Outdoor-Veranstaltungen
- Abweichungen, die auf marktübliche oder saisonale Schwankungen zurückzuführen sind
- den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Kunden oder von Veranstaltungsteilnehmern
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Lieferausfälle, befreien beide Parteien von der Leistungspflicht.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 17 Urheber- und Nutzungsrechte
Konzepte, Angebote und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von GLÜXGEFÜHL und dürfen nur nach vollständiger Bezahlung genutzt werden.
§ 18 Referenznutzung
GLÜXGEFÜHL ist berechtigt, Bildmaterial von Veranstaltungen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.